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Nach meistens zweijähriger beruflicher Bildung schließt sich der Arbeitsbereich an. In der Regel wird dann der Bezirk Kostenträger und der Werkstattbeschäftigte erhält einen Arbeitsvertrag.
Er bleibt in seine Arbeitsgruppe eingebunden und hat die Möglichkeit durch praktische Umsetzung verschiedener Arbeiten Erfahrungen zu sammeln. Hier steht die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben im Mittelpunkt.
Gemäß seiner Neigungen und Fähigkeiten erhält jeder Werkstattbeschäftigte fördernde Maßnahmen um realisierbare Zielvorstellungen zu entwickeln und umzusetzen.
Ziel: Förderung des Überganges geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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