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Betreuung · Begleitender Dienst · Begleitende Maßnahmen · Aufnahme
Berufsbildungsbereich · Arbeitsbereich · Vorrichtungsbau
Begleitender Dienst
Flankierende Unterstützung des Werkstattbeschäftigten und des Personals findet durch den Begleitenden Dienst im interdisziplinären Team statt. Dieses besteht aus:

Sozialdienst:

Die Aufnahme der Werkstattbeschäftigten sowie die gesamte Personalplanung läuft über den Sozialdienst an den Standorten. Die Mitarbeiter im Sozialdienst setzen ihr pädagogisches Fachwissen überwiegend zur Beratung und Unterstützung der Werkstattbeschäftigten und der Mitarbeiter mit Betreuungsaufgaben ein. Der Sozialdienst ist verantwortlich für die Durchführung einer zielgerichteten, individuellen Förderung und unterstützt die Umsetzung in den Abteilungen.

Psychologischer Dienst:

Das Ziel der psychologischen Arbeit ist es, den betreuten Menschen in seinem Entwicklungsprozess und in seiner Persönlichkeitsentfaltung zu unterstützen und zu begleiten. Zur Unterstützung der Gruppenleiter trägt der psychologische Dienst mit seinem spezifischen Fachwissen beratend bei.

Medizinischer Dienst:

Der Medizinische Dienst stellt die erforderliche medizinische und pflegerische Versorgungsleistung sicher und gibt seine Fachkenntnisse unterstützend an die Mitarbeiter im Gruppen- und Pflegedienst weiter.

Schulungsbeauftragter der Beruflichen Bildung:

Der Schulungsbeauftragte ist für die Durchführung einer ordnungsgemäßen beruflichen Qualifikation nach den Vorgaben des Kostenträgers zuständig.

Kursleitung:

Die Kursleitung führt Kurse zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit durch. (siehe Begleitende Maßnahmen)
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