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Eingangsverfahren
Nach Genehmigung der Rehabilitationsmaßnahme durch den Kostenträger wird die betreffende Person in das 3-monatige Eingangsverfahren, das eine Art Probezeit darstellt, aufgenommen. Hierbei wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und welche Eignungen und Neigungen der Einzelne in Bezug auf das Arbeitsleben hat. Gemeinsam mit dem Werkstattbeschäftigten wird entschieden, wo der individuelle Förderansatz liegt.
Grundkurs und Aufbaukurs
Die Berufliche Bildung dauert 2 Jahre. Sie gliedert sich in einen Grundkurs (1. Jahr), in dem manuelle Fertigkeiten und Grundkenntnisse aus verschiedenen Abteilungen vermittelt werden und einen Aufbaukurs (2. Jahr), in dem die Kenntnisse in einer Abteilung vertieft und der Schwierigkeitsgrad erhöht werden.
Ziel: Ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung muss erbracht werden.
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